1. |
Geltungsbereich; abweichende Geschäftsbedingungen; Form |
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1.1
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Für alle Verträge, die Kunden mit uns im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen über unseren Unternehmer-Online-Shop abschließen, d.h. auch für alle zukünftigen Verträge, gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen für den Unternehmer-Online-Shop ("AGB"). Der Kunde erkennt diese AGB ausdrücklich sowohl für den abzuschließenden Vertrag, als auch für alle zukünftigen Verträge als verbindlich an, selbst wenn Dokumente des Kunden, etwa das Bestellformular oder der Vertrag, einen Verweis auf die eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden (oder seines Kunden) enthält und für diese Vorrang beanspruchen. Weder unser Schweigen noch unsere Vertragserfüllung gilt als Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen des Kunden. Im Einzelfall erforderliche Abweichungen von den AGB sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. |
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1.2
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Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
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2. |
Keine Verkäufe an Verbraucher; Nachweis der Unternehmereigenschaft |
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2.1
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Wir werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen, d.h. auch aller künftigen Verträge, keine Lieferungen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder einer entsprechenden Vorschrift durchführen und mit Verbrauchern keine Verträge abschließen. Wir liefern ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und schließen Verträge nur mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. |
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2.2
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Der Kunde hat seine Unternehmereigenschaft im Laufe des Bestellprozesses darzulegen
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3. |
Bestellung/Angebot; Annahme; Zustandekommen des Vertrages; Vertragssprache; Einzelne technische Schritte, die zum Online-Vertragsabschluss führen |
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3.1 |
Wird ein Vertrag über unseren Unternehmer-Online-Shop auf unserer Webseite unter https://shop.heidolph-instruments.com/de geschlossen, gilt Folgendes: |
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4. | Informationen zu unseren Waren; Beschaffenheitsangaben; Produktinformation; Warenkennzeichnungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4.1
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Produktunterlagen, Abbildungen, Angaben über Leistungen, Gewichts- und Maßangaben in unseren Katalogen, Produktblättern und auf unseren Internetseiten – insbesondere unserem Unternehmer-Online-Shop – sind so genau wie möglich ausgeführt. Sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, geben diese nur Annäherungswerte wieder und stellen insbesondere keine Beschaffenheitsangabe oder Garantie dar. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4.2
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Etwaige auf den Waren befindliche und aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendige Kennzeichnungen (etwa CE-Kennzeichnung, WEEE-Kennzeichnung) sowie Chargennummern oder andere Identifikationsmerkmale beinhalten keine Beschaffenheitsangaben oder Garantien gegenüber dem Kunden, sondern bringen wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften an, um unseren regulatorischen Verpflichtungen nachzukommen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4.3
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Es obliegt dem Kunden, vor der Anwendung der Ware die zugehörige Produktinformation aufmerksam zu lesen und die Ware mit der gebotenen Sorgfalt anzuwenden, insbesondere wenn von der Ware Gefahren für die Gesundheit des Kunden oder von Dritten ausgehen können. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4.4 |
Der Kunde ist für die Verkehrsfähigkeit der Ware ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs verantwortlich. Er hat die entsprechenden regulatorischen und gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4.5
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Der Kunde darf von uns erworbene Waren nur für zivile Anwendungen und Endbenutzer verkaufen. Der Verkauf zur Verwendung in den sogleich aufgeführten Aktivitäten ist strengstens verboten, es sei denn, er wurde von der zuständigen offiziellen Regierungsinstitution genehmigt und autorisiert: Die Verwendung bei militärischen Aktivitäten, die Verwendung bei nuklearen Sprengstoffeinsätzen oder unsicheren überwachten Aktivitäten des nuklearen Brennstoffkreislaufs und die Verwendung bei Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung oder Herstellung chemischer oder biologischer Waffen. Es ist auch verboten, die Waren an sensible Unternehmen oder Personen oder Drittländer zu verkaufen oder zu reexportieren, die gemäß den geltenden internationalen Export- und Zollbestimmungen der Verkaufs- oder Exportkontrolle unterliegen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, legen wir der Ware keine Export- oder Zolldokumente bei.
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5. | Preise; Lieferung; Zahlungsverzug; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5.1
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Gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 des Verpackungsgesetzes sind wir als Letztvertreiber von Verpackungen im Sinne desselben § 15 Abs. 1 S. 1 des Verpackungsgesetzes verpflichtet, gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von ihnen in Verkehr gebrachten am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen, um sie der Wiederverwendung oder der fachgerechten und ordnungsgemäßen Verwertung der Verpackung zuzuführen. Die Rückgabe der Verpackungen hat DAP (Incoterms 2020) Walpersdorfer Str. 12 D-91126 Schwabach zu erfolgen. Die entstehenden Kosten für die Verwertung sind durch den Kunden zu tragen. Gibt der Kunde die von uns gelieferten Verpackungen nicht in Übereinstimmung mit dieser Regelung zurück, ist der Kunde auf eigene Kosten für die fachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung der Verpackungen verantwortlich. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5.2
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Während des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von derzeit EUR 40,00 zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5.3 |
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5.4
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Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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6. | Lieferzeit; Höhere Gewalt; Vorbehalt der Selbstbelieferung; Genehmigungen; vorzeitige oder Teillieferungen; Änderungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6.1
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Lieferzeiten (Termine oder Fristen) müssen schriftlich bestätigt werden, um verbindlich zu sein. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages und nicht vor rechtzeitiger Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden. Solche Lieferfristen sind eingehalten, wenn wir die Versandbereitschaft der Ware rechtzeitig angezeigt haben. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6.2
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Wenn wir mit der Lieferung in Verzug geraten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die zwei (2) Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6.3
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Höhere Gewalt (wozu auch Streiks, Pandemien, Epidemien sowie andere Ereignisse gehören, die nach internationaler Praxis als höhere Gewalt gelten), die dazu führt, dass wir ohne eigenes Verschulden nicht liefern können, führt zu einer Verlängerung der betreffenden Lieferzeit, solange dieser Umstand anhält. Wird durch diese Umstände eine Lieferung unzumutbar, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6.4
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Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung geraten wir nicht in Verzug, es sei denn, wir haben die nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit den bestellten Waren, trotz Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäftes, aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Eventuelle gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6.5
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Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass die zuständige Behörde ggf. erforderliche Ausfuhrgenehmigungen erteilt bzw. die Ausfuhrfreiheit verbindlich feststellt und dass kein Ausfuhrverbot oder keine sonstigen Hindernisse aufgrund geltender Ausfuhrvorschriften entgegenstehen. Darüber hinausgehende ggf. erforderliche Genehmigungen oder Warenanmeldungen im Sinne der anwendbaren Gesetzgebung im Bestimmungsland hat der Kunde zu evaluieren und bei der jeweils zuständigen Behörde zu beantragen bzw. vorzunehmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6.6 | Vorzeitige oder Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, sie sind für den Kunden unzumutbar. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6.7
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Alle nach der Auftragsbestätigung eingereichten Änderungen führen zur Ungültigkeit des ursprünglich vereinbarten Liefertermins oder der Lieferfrist, es sei denn, sie werden von uns erneut schriftlich akzeptiert.
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7. | Eigentumsvorbehalt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7.1
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag und aller sonstiger Forde-rungen, die wir gegen den Kunden in unmittelbarem Zusammenhang mit der gelieferten Ware – gleich aus welchem Rechtsgrund – nachträglich erwerben, unser Eigentum. Fer-ner bleibt die Ware bis zur Erfüllung aller sonstiger Forderungen, welche wir gegen den Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – jetzt oder künftig erwerben (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) als Vorbehaltsware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware der Sicherung unserer Saldoforderung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7.2
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Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsmäßigen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Das Recht zum Weiterverkauf besteht nicht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist oder er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat. Solange wir Eigentümerin der Vorbehaltsware sind, sind wir bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, die Ermächtigung zum Weiterverkauf zu widerrufen. Der Kunde tritt schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab, wobei wir diese Abtretung annehmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7.3
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Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetrete-nen Forderungen befugt. Wir dürfen die Einziehungsermächtigung bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes widerrufen. Wir sind befugt, die Forderungen selbst einzuziehen, wir werden jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7.4
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Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach und sind wir deshalb befugt, die Forderungen selbst einzuziehen, hat uns der Kunde auf Anforderung ein Ver-zeichnis mit allen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, den abgetretenen Forderungen sowie den Namen und Adressen der Schuldner mit der Höhe der Forderungen auszuhändigen. Der Kunde ist auf Anforderung verpflichtet und wir sind berechtigt, den Schuldnern die Forderungsabtretung anzuzeigen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7.5
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Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, bedürfen eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder eine anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung der Vorbehaltsware unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Bei Zugriffen Dritter, z.B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat der Kunde uns unverzüglich zu unterrichten und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind, sowie den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde hat die Vorbehaltsware als unser Eigentum zu kennzeichnen und Dritte im Falle der Sicherungsübereignung seines gesamten Warenlagers auf unser Vorbehaltseigentum hinzuweisen sowie die Vorbehaltsware durch ausdrückliche Erklärung von der Sicherungsübereignung auszuschließen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7.6
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Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgsam zu behandeln und uns Verlust, Vernichtung oder Beschädigung unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend gegen Diebstahl, Einbruch, Wasser- und Feuerschäden zu versichern und unter Versicherungsschutz zu halten. Der Kunde tritt schon jetzt die ihm bei Eintritt eines Schadensfalles gegen seinen Versicherer zustehenden Ansprüche, soweit sie sich auf das Eigentum oder Miteigentum von uns beziehen, an uns ab, wobei wir diese Abtretung annehmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7.7
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Wir sind auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt bzw. zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit der Vorbehaltsware im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat oder wenn der realisierbare Wert aus den gesamten uns eingeräumten Sicherheiten aus Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Vorausabtretung die Gesamtsumme der Forderungen gegen den Kunden um mehr als zehn (10) Prozent übersteigt.
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8. | Mängelrüge; Mängelansprüche; kein Widerrufsrecht; Unbedenklichkeitserklärung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.1
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Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn uns ein Mangel nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Ablieferung der Ware an den Kunden oder (ii) im Falle von versteckten Mängeln ebenfalls unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt wird. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.2
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Liegt tatsächlich ein Mangel vor und zeigt der Kunde diesen Mangel gemäß Ziffer 8.1 fristgerecht an, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.3 | Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln verjähren Mängelansprüche in zwölf (12) Monaten ab Ablieferung der Ware an den Kunden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.4
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Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit unsere Haftung nicht nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist. Weitergehende oder andere als in dieser Ziffer 8 geregelte Ansprüche wegen eines Mangels sind ausgeschlossen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.5 | Mangels eines Verbrauchervertrags hat der Kunde kein Widerrufsrecht. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.6 |
Die Bestimmungen dieser Ziffer 8 lassen Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben oder die von einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie erfasst werden, unberührt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.7
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Sendet der Kunde Waren an uns zurück, beispielsweise aufgrund eine gesetzlichen Rücktrittsrechts, hat er jeder einzel-nen Ware eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beizufügen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist herunterzuladen unter: https://shop.heidolph-instruments.com/Footer/Garantie_Unbedenklichkeitserklaerung.pdf. Der Kunde hat das auf vorbenannter Seite dargestellte Muster auszufüllen und zu verwenden.
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9. | Haftung; Haftungsbeschränkung; Verjährung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.1
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Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Einhaltung für die Durchführung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf ("Kardinalpflicht"). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.2 | Wir haften nicht für unsere Unterlieferanten, da diese nicht als unsere Erfüllungsgehilfen tätig werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.3 | Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.4 | Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Nebenpflicht, die keine Kardinalpflicht ist, haften wir nicht. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.5
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Für anfängliche Unmöglichkeit haften wir nur, wenn uns das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn die anfängliche Unmöglichkeit eine Verletzung einer Kardinalpflicht bedeutet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.6 |
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, ist auch die Haftung für Verschulden unserer Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen beschränkt bzw. ausgeschlossen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9.7
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Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden, für die nach dieser Ziffer 9 unsere Haftung beschränkt ist, in einem (1) Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
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10. | Produkt- und Produzentenhaftung; Waren für professionelle Anwender | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10.1
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Ist der Kunde für einen Produktschaden verantwortlich (beispielsweise aufgrund eines Fehlers durch die Konstruktion des Produkts, in welches unsere Ware eingearbeitet wurde), hat er uns insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10.2
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Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Kunde unsere Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Kunden – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10.3
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Die Waren sind nur für professionelle Anwender bestimmt und sollen nicht in die Hände von Verbrauchern gelangen oder vom Kunden an Verbraucher abgegeben werden.
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11. | Anwendbares Recht; Schiedsklausel; Salvatorische Klausel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
11.1 | Verträge zwischen uns und dem Kunden unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
11.2 | Unser Sitz ausweislich des Handelsregisters ist ausschließlicher Erfüllungsort für alle Liefer- und Zahlungsverpflichtungen, sofern nicht anders vereinbart. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
11.3
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Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem AGB oder unseren Geschäftsbeziehungen aus dem Unternehmer-Online-Shop oder über deren Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern. Der Schiedsort ist unser Hauptgeschäftssitz. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Das in der Sache anwendbare Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und anderer kollisionsrechtlicher Bestimmungen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
11.4
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Wir bleiben berechtigt, Klagen, Anträge auf einstweilige Verfügungen und sonstige Verfahren auch am Sitz des Kunden oder vor jedem anderen, gesetzlich zuständigen Gericht oder Spruchkörper anhängig zu machen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
11.5
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Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird da-von die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht betroffen, sie bleiben weiterhin vereinbart. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
11.6
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Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten entspricht. Gleiches gilt, wenn sich bei Vertragsdurchführung eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. |
Stand August 2022